Trainingsausfall Kinderjudo am 01.07.2022
Liebe Mitglieder,
morgen am Freitag den 01.07.2022, entfällt leider das Kinder-Judo in der Tews von 18:30 Uhr – 20:00 Uhr.
Mit sportlichem Gruß
Udo Strohe
Judowart VfL Zehlendorf e.V.
Liebe Mitglieder,
morgen am Freitag den 01.07.2022, entfällt leider das Kinder-Judo in der Tews von 18:30 Uhr – 20:00 Uhr.
Hallo liebe Judoka / Jiu-Jitsuka / Karateka sowie deren erziehungsberechtigte Eltern der Kinder Für euch die nächsten Termine zur Kts.: Zum Himmelfahrtstag am Donnerstag den 26.05.2022 findet KEIN Training statt. Am Pfingstwochenende vom Samstag bis Montag (04.06.2022 bis 06.06.2022) findet KEIN Training statt. Mit sportlichem Gruß Udo Strohe (Judowart)
Liebe Mitglieder*innen,
wir haben vom Sportamt folgendes Schreiben zur Kenntnis erhalten:
Liebe Sportfreunde*innen,
aus Sicherheitsgründen hat das Schul- und Sportamt die Zugänge zur Droste- Hülshoff gestern gesperrt. Diese Sperrung wurde nun auch auf das Wochenende erweitert. Durch den Sturm haben sich Dachziegel gelöst, die nun auf die Wege fallen. Dieses Problem konnte gestern nicht gelöst werden.
Bitte informieren Sie unbedingt Ihre Sportler*innen, damit es zu keinem Unfall kommt.
Die betroffenen Gruppen werden zusätzlich von Ihren Trainern per Mail informiert.
Mit sportlichen Grüßen
Liebe Mitglieder des VfL Zehlendorf,
auch in diesem Jahr wird die Jahreshauptversammlung als Online Veranstaltung stattfinden.
Datum: 24.02.2022
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Online Veranstaltung
Die offizielle korrigierte Einladung finden Sie hier. Bitte beachten Sie ebenso das hinzugefügte Dokument, ein Vorschlag zur Satzungsänderung.
Die Zugangsinformationen für das Zoom Meeting erhalten Sie ca. 1 Woche vor Beginn per E-Mail.
Ihnen bis dahin eine gute Zeit und bleiben Sie bitte gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Holfert
1. Vorsitzender
VfL Zehlendorf e.V.
s.holfert@vfl-zehlendorf.de
Einladung JHV 2022 korrigierte Version
Liebe Mitglieder*innen,
Der Berliner Senat hat die 11. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen.
Die Entscheidung dazu erfolgte angesichts der Pandemieentwicklung und der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen bundesweit. Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt ab dem 27. November 2021 eine erweiterte 2G-Regelung. Die geltenden Regelungen haben dann vorerst bis zum 19. Dezember 2021 Gültigkeit.
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (Indoor) zu beachten:
Für Übungsleitende gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die erweiterte 2G-Regel fallen.
Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren.
Bitte haben Sie für die beschlossenen Maßnahmen Verständnis und bleiben Sie gesund.
Vorstand
VfL Zehlendorf