Geschäftsstelle

Geschäftsstelle

!!! Neue Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 15.11.2021 für den Sportbetrieb im VfL !!!

Liebe Mitglieder

Es gibt Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmen, die von Montag, 15. November 2021 an bis vorerst 28. November 2021, gilt.

Corona beschäftigt uns also weiter, bitte lesen Sie den folgenden Text aufmerksam durch.

 

Sport im Freien

Die Sportausübung unter freiem Himmel ist weiterhin unter unveränderten Bedingungen (ohne Nachweis von Impfung/Test) zulässig.

 

Sport in gedeckten Sportanlagen (Turnhalle und Schwimmhallen)

Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen und benötigen keinen zusätzlichen Test.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind auch unter der 2G-Regelung weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.

Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen und dokumentiert werden.

 

für unsere Kinder bedeutet das folgendes:

Ab Montag müssen Schulkinder ihren Schülerausweis und den VfL Zehlendorf Mitgliedsausweis (die Postkarte) beim Betreten der Halle unaufgefordert dem anwesenden Trainer / Übungsleiter vorzeigen.

Die Kinder begleitende Personen haben sich auch an die 2G-Regeln zu halten. Also das Vorzeigen des aktuellen Impfstatus incl. eines amtlichen Ausweisdokumentes. Diese Daten werden durch den Trainer / Übungsleiter dann dokumentiert (Name, Vorname, Adresse, die telefonische Erreichbarkeit).

 

für unsere Erwachsenen:

Personen über 18 Jahren haben ihren Nachweis bezüglich des Impfstatus zusammen mit ihrem Personalausweis / dem Führerschein / dem Reisepass (= amtliche Ausweisdokumente) sowie dem VfL Zehlendorf Mitgliedsausweis (die Postkarte) beim Betreten der Halle unaufgefordert dem anwesenden Trainer / Übungsleiter vorzeigen.

„…Das bedeutet, dass alle sonstigen Anwesenden in der Sporthalle (Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende, Zuschauende) ohne Ausnahme den 2G-Regeln unterliegen. Der Nachweis muss bei Betreten der Sporthalle erbracht werden. Kann ein Person einen 2G-Nachweis nicht erbringen, ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Die Zugangskontrolle muss durch die Vereine, also die Trainer, erfolgen. …“

 

Folglich ist:

  • jeder Trainer / Übungsleiter für seine Gruppe verantwortlich und bestimmt auch den Zutritt für alle Personen zur Sporthalle
  • seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

Die Maskenpflicht außerhalb der Sportausübung bleibt wie bisher bestehen.

 

Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen

a)     nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder

b)     nachweislich von einer COVID-19 Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)

 

Unter die 2G-Regelung fallen außerdem:

c)     Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

d)     Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können              (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

 

Damit der Spiel- und Trainingsbetrieb während der Pandemie auch weiterhin aufrechterhalten werden kann, möchten wir alle Mitglieder dazu aufrufen, sich an die Vorgaben zu halten und die Trainer bei Ihrer zusätzlichen Arbeit zu unterstützen.

Vielen Dank.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Vorstand

 

Allgemein, Geschäftsstelle, Judo, Schwimmen, Turnen

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Liebe Mitglieder des VfL Zehlendorf,

ich hoffe, Sie sind gut in das neue Jahr gekommen. Wir alle blicken optimistisch auf 2021, in der großen Hoffnung auf eine Rückkehr in die Normalität.

Auch in diesem Jahr wollen wir eine Jahreshauptversammlung durchführen. In Zeiten von restriktiven Corona-Maßnahmen bleibt uns nur die Alternative eines Online-Meetings.

Hiermit laden wir Sie recht herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des VfL Zehlendorf ein.

Datum:          25.02.2021
Zeit:                19:00 Uhr
Ort:                 Online Veranstaltung

Die offizielle Einladung befindet sich unter diesem Text.

In Planung und Vorbereitung der Veranstaltung wäre es für uns sehr hilfreich, eine ungefähre Teilnehmeranzahl abschätzen zu können. Davon ist letztendlich auch die Wahl des Online Tools abhängig.
Bitte senden Sie uns eine kurze Rückmeldung per E-Mail, wenn Sie planen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Vielen Dank dafür!

Alle notwendigen Informationen und Hinweise zur Durchführung dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie ca. 1 Woche vor Beginn per E-Mail. Der Vorstand steht Ihnen sehr gern zur Verfügung, um offene Fragen vorab zu klären und uns somit allen eine reibungslose Jahreshauptversammlung zu ermöglichen.

Ihnen bis dahin eine gute Zeit und bleiben Sie bitte gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Holfert

 

Einladung JHV 2021

Geschäftsstelle

Info zu den neuen Corona-Maßnahmen VfL Zehlendorf e.V. ab 02.11.2020

Liebe Mitglieder,

dieses Jahr hatten wir uns alle ganz gewiss anders vorgestellt.

Wie die meisten bereits aus den Medien erfahren haben, gibt es ab Montag 02.11. 2020, wieder härtere Bestimmungen aufgrund von Corona.

Dies bedeutet, dass der Trainingsbetrieb ab kommenden Montag für Vereine im Freizeit- und Amateursportbereich bis Ende November in den Sport- und Schwimmhallen eingestellt wird. Das letzte Training findet am Sonntag 01.11.2020 statt.

Für die RSG und den Wettkampfbereich stehen wir mit den zuständigen Sportverbänden in Verbindung, bezüglich einer finalen Entscheidung, ob weiter trainiert werden darf. Sobald wir dazu nähere Informationen haben, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Wenn wir wissen, wie und wann es mit dem allgemeinen Trainingsbetrieb weiter gehen kann, werden wir Sie auf unserer Homepage und per Mail informieren.

Wir danken allen Mitgliedern für Ihre Unterstützung, Verständnis und Geduld sowie die aufmunternden Rückmeldungen per Mail.

 

Ihr Vorstand

Geschäftsstelle, Judo, Schwimmen, Turnen

Besondere Regelungen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Mitglieder bei der Durchführung von Vereinssport

Liebe Mitglieder, liebe Sportler*innen, liebe Eltern,

für das Sportangebot des Vereins gelten in der kommenden Zeit besondere Schutzmaßnahmen und allgemeine Hygieneregeln, deren Einhaltung dringend erforderlich sind.

 

Siehe auch Anhang mit Schreiben vom Schulamt!

Handlungshinweise zur Schul- und Sporthalleneröffnung ab dem 08.06.2020

 

Folgende Anweisungen bitten wir insbesondere zu beachten:

Niemand darf beim Sport erscheinen, wenn

– es innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt ist oder

– in Kontakt zu Rückkehrenden stand oder

– Kontakt zu infizierten Personen hatte oder

– aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweist.

 

Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h., eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht zum Sportangebot zu erscheinen.

 

Sollte nach der Teilnahme am Sport, derartige Symptome auftauchen, bitten wir Euch/Sie unverzüglich die Geschäftsstelle und die Übungsleiter*Innen zu benachrichtigen.

 

Wir bitten Euch/Sie zum Schutz der Teilnehmer*innen als auch der Übungsleiter*innen hier eine sorgsame Entscheidung zu treffen.

 

Für die Teilnahme am Sportangebot sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

 

  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten, dies gilt für den Weg zur und in die Halle, den Aufenthalt in der Halle, sowie den Rückweg. Der Mindestabstand ist auch bei Begrüßungen zwischen allen Beteiligten einzuhalten.
  • Bitte beachten Sie die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der Sportstätten. Dazu gehören die Informationen zu Ankunftszeiten und Zugängen zur Sporthalle sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen.
  • Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt (das gilt auch für wartende Eltern).
  • Während des Sports ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen „Plätzen“ gestattet; das Verlassen des Platzes, z.B. zum Aufsuchen der Toilette oder zum Entsorgen von Abfall ist nur nach Aufforderung der Übungsleiter*innen und jeweils nur einzeln zeitgleich erlaubt.
  • Während des Sports ist aus Hygienegründen nur das Benutzen eigener Sportgegenstände gestattet (Hand- wie Taschentücher, Yogamatten u.a.).

 

  • Nach Beendigung des Sports ist sogleich der Heimweg anzutreten.
  • Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte oder in dafür vorgesehene Abfallbehälter).
  • Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
  • Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung ist ausdrücklich gestattet.

 

Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung!

 

Mit sportlichen Grüßen

Vorstand VfL Zehlendorf

Geschäftsstelle, Judo, Schwimmen, Turnen

Informationen zur Öffnung der Sporthallen ab 08.06.2020 sowie allgemeiner Trainingsbetrieb

Liebe Mitglieder,

wir haben heute die offizielle Mitteilung vom Sportamt, inklusive der zu leistenden Aufgaben und Hygienevorschriften, erhalten, dass ab dem 08.06.2020, die Turnhallen unter der Woche, bis auf die Marshallstraße, wieder benutzt werden können. Am Wochenende sind die Hallen weiterhin gesperrt.

Die Schwimmabteilung plant Landtraining im Freien, für 5 er Gruppen anzubieten, da die Schwimmhallen weiterhin, bis zum Ferienende geschlossen bleiben.

In den Turnhallen gibt es eine Beschränkung der Mitgliederzahl, inklusive Trainer auf 12 Teilnehmer. In der Südgrundschule und der „alten Droste Turnhalle“, wegen der Hallengröße, auf 8 Teilnehmer inklusive Trainer.

Jetzt bemühen wir uns um die Umsetzung der Auflagen. Was allerdings an einem Wochenende nicht zu schaffen ist. Wir wissen noch nicht, ob uns alle Trainer zur Verfügung stehen. Wir bemühen uns, schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Dazu benötigen wir die Hilfe aller, bezüglich der Rückmeldung zur Teilnahme am Training.

Setzen Sie sich bitte dazu, am besten mit Ihrem Trainier*in in Verbindung, damit diese*r die entsprechende Gruppenaufteilung vornehmen kann.

Falls Sie keine Kontaktdaten haben, senden Sie bitte eine Mail an die Geschäftsstelle mit:

– der betreffenden Trainingsgruppe,

– dem Namen des Trainers und

– dem Namen des Teilnehmers.

Diese wird an den entsprechenden Trainer weitergeleitet.

Wir geben unser Bestmögliches, damit mit dem Training so schnell wie möglich wieder begonnen werden kann. Bitten aber um Verständnis, dass in den bestehenden Gruppen, erst mal die Bestandsgruppenmitglieder bei der Vergabe von Trainingsplätzen berücksichtigt werden und erst dann neue Anfragen von Mitgliedern aus dem Verein, aus anderen Sparten oder Sportgruppen. Komplette Neuaufnahmen sind derzeit nicht möglich. Wir hoffen, dass es zum Saisonstart nach den Sommerferien wieder ermöglicht werden kann.

Weiter Informationen folgen.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Verständnis bis hier hin.

 

Mit sportlichen Grüßen

Vorstand VfL Zehlendorf

 

Nach oben scrollen