Geschäftsstelle, Turnen

Neuer Kurs ab Mittwoch, den 02. März 2022: Folkloretanz

Ab Mittwoch, dem 02. März 2022 findet in der Süd-Grundschule um 17.30 Uhr ein neuer Kurs statt: Folkloretanz. In diesem Kurs erlernen die Teilnehmer*innen einfache Tanzschritte verschiedener Volkstänze in Form von Gruppentänzen. Dabei steht der Spaß an traditionellen Tänzen mit der zugehörigen Musik im Vordergrund. Ziel ist es, Rhythmusgefühl, Körperhaltung und Bewegungsgedächtnis zu trainieren. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Das Angebot empfiehlt sich besonders für Senioren und alle Interessierten, die Freude im Miteinander erleben wollen.

Kursleitung: Berit Rühl, staatlich geprüfte Gymnastiklehrerein, Musikerin und Tänzerin mittelalterlicher Musik

Turnen

Wegen Sturmschäden – Sporthallen der Droste-Hülshoff – seit 17.02.22 gesperrt!

Liebe Mitglieder*innen,

wir haben vom Sportamt folgendes Schreiben zur Kenntnis erhalten:

Liebe Sportfreunde*innen,

aus Sicherheitsgründen hat das Schul- und Sportamt die Zugänge zur Droste- Hülshoff gestern gesperrt. Diese Sperrung wurde nun auch auf das Wochenende erweitert. Durch den Sturm haben sich Dachziegel gelöst, die nun auf die Wege fallen. Dieses Problem konnte gestern nicht gelöst werden.

Bitte informieren Sie unbedingt Ihre Sportler*innen, damit es zu keinem Unfall kommt.

Die betroffenen Gruppen werden zusätzlich von Ihren Trainern per Mail informiert.

Mit sportlichen Grüßen

Antje König
Geschäftsstelle VfL Zehlendorf e.V.
Allgemein, Geschäftsstelle, Judo, Schwimmen, Turnen

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022

Liebe Mitglieder des VfL Zehlendorf,

auch in diesem Jahr wird die Jahreshauptversammlung als Online Veranstaltung stattfinden.

Datum:           24.02.2022
Zeit:                19:00 Uhr
Ort:                 Online Veranstaltung

Die offizielle korrigierte Einladung finden Sie hier. Bitte beachten Sie ebenso das hinzugefügte Dokument, ein Vorschlag zur Satzungsänderung.

Die Zugangsinformationen für das Zoom Meeting erhalten Sie ca. 1 Woche vor Beginn per E-Mail.
Ihnen bis dahin eine gute Zeit und bleiben Sie bitte gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Holfert

1. Vorsitzender
VfL Zehlendorf e.V.
s.holfert@vfl-zehlendorf.de

Einladung JHV 2022 korrigierte Version

 

Geschäftsstelle

Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmen ab Samstag 27.11.2021 mit Auswirkungen auf den Sport

Liebe Mitglieder*innen,

 

Der Berliner Senat hat die 11. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen.

Die Entscheidung dazu erfolgte angesichts der Pandemieentwicklung und der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen bundesweit. Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt ab dem 27. November 2021 eine erweiterte 2G-Regelung. Die geltenden Regelungen haben dann vorerst bis zum 19. Dezember 2021 Gültigkeit.

Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (Indoor) zu beachten:

 

  • Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen ist künftig nur unter der 2Gplus-Bedingung zulässig. Das heißt: Nur für Geimpfte und Genesene mit der Zusatzbedingung, ein aktuelles, negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (nur PCR-Test zulässig, nicht älter als 48 Stunden).
  • Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.
  • Abseits der Sportausübung gilt in den Betriebsräumen, die nicht der Sportausübung dienen, wie insbesondere Umkleideräume einschl. der sanitären Anlagen, grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

Für Übungsleitende gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die erweiterte 2G-Regel fallen.

Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren.

 

Bitte haben Sie für die beschlossenen Maßnahmen Verständnis und bleiben Sie gesund.

 

Vorstand

VfL Zehlendorf

Geschäftsstelle

!!! Neue Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 15.11.2021 für den Sportbetrieb im VfL !!!

Liebe Mitglieder

Es gibt Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmen, die von Montag, 15. November 2021 an bis vorerst 28. November 2021, gilt.

Corona beschäftigt uns also weiter, bitte lesen Sie den folgenden Text aufmerksam durch.

 

Sport im Freien

Die Sportausübung unter freiem Himmel ist weiterhin unter unveränderten Bedingungen (ohne Nachweis von Impfung/Test) zulässig.

 

Sport in gedeckten Sportanlagen (Turnhalle und Schwimmhallen)

Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen und benötigen keinen zusätzlichen Test.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind auch unter der 2G-Regelung weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.

Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen und dokumentiert werden.

 

für unsere Kinder bedeutet das folgendes:

Ab Montag müssen Schulkinder ihren Schülerausweis und den VfL Zehlendorf Mitgliedsausweis (die Postkarte) beim Betreten der Halle unaufgefordert dem anwesenden Trainer / Übungsleiter vorzeigen.

Die Kinder begleitende Personen haben sich auch an die 2G-Regeln zu halten. Also das Vorzeigen des aktuellen Impfstatus incl. eines amtlichen Ausweisdokumentes. Diese Daten werden durch den Trainer / Übungsleiter dann dokumentiert (Name, Vorname, Adresse, die telefonische Erreichbarkeit).

 

für unsere Erwachsenen:

Personen über 18 Jahren haben ihren Nachweis bezüglich des Impfstatus zusammen mit ihrem Personalausweis / dem Führerschein / dem Reisepass (= amtliche Ausweisdokumente) sowie dem VfL Zehlendorf Mitgliedsausweis (die Postkarte) beim Betreten der Halle unaufgefordert dem anwesenden Trainer / Übungsleiter vorzeigen.

„…Das bedeutet, dass alle sonstigen Anwesenden in der Sporthalle (Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende, Zuschauende) ohne Ausnahme den 2G-Regeln unterliegen. Der Nachweis muss bei Betreten der Sporthalle erbracht werden. Kann ein Person einen 2G-Nachweis nicht erbringen, ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Die Zugangskontrolle muss durch die Vereine, also die Trainer, erfolgen. …“

 

Folglich ist:

  • jeder Trainer / Übungsleiter für seine Gruppe verantwortlich und bestimmt auch den Zutritt für alle Personen zur Sporthalle
  • seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

Die Maskenpflicht außerhalb der Sportausübung bleibt wie bisher bestehen.

 

Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen

a)     nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder

b)     nachweislich von einer COVID-19 Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)

 

Unter die 2G-Regelung fallen außerdem:

c)     Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

d)     Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können              (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

 

Damit der Spiel- und Trainingsbetrieb während der Pandemie auch weiterhin aufrechterhalten werden kann, möchten wir alle Mitglieder dazu aufrufen, sich an die Vorgaben zu halten und die Trainer bei Ihrer zusätzlichen Arbeit zu unterstützen.

Vielen Dank.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Vorstand

 

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