(gültig ab 01.04.2021)
1. Grundlagen
Grundlage der Beitragsordnung ist die Satzung des VfL Zehlendorf e.V. in der Fassung vom 28.02.2020. Die Satzung ist durch jedes Mitglied auf der Internetseite oder in der Geschäftsstelle einsehbar. Der Mitgliedsbeitrag ist auf ein Kalenderjahr kalkuliert. Schulferien, gesetzliche Feiertage und Hallenschließzeiten sind in der Berechnung berücksichtigt und gehören nicht zum regulären Trainingsbetrieb.
2. Zahlungsverfahren
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist Pflicht. Eingezogen werden bei Neuaufnahmen die Aufnahmegebühr (einmalig) sowie der Jahres- und die Spartenbeiträge als wiederkehrende Zahlung (einmal im Jahr).
Achtung: Das Konto des Mitgliedes / Erziehungsberechtigten muss die erforderliche Deckung aufweisen. Die entstehenden Bankgebühren bei fehlender Deckung des Kontos sind vom Mitglied zu tragen. Im Falle von unberechtigtem bzw. fehlerhaftem Einzug wird gebeten, sich mit der Geschäftsstelle zur Vermeidung von Bankgebühren wegen Widerspruchs in Verbindung zu setzen. Die Kontodaten werden aus Datenschutzgründen und zur Vermeidung von Datenmissbrauch nur in der Geschäftsstelle herausgegeben.
3. Zahlungstermin
Der Beitrag muss stets im Voraus bezahlt werden, damit über den Landessportbund Versicherungsschutz bei Unfällen und Haftpflichtansprüchen besteht. Der Lastschrifteinzug erfolgt beim Jahresbeitrag am 15.01. des laufenden Jahres. Ausnahmen bezüglich der Zahlungsmodalitäten sind in Absprache mit der Geschäftsstelle möglich.
4. Beitragsdisziplin
Die Beitragszahlung ist eine Bringepflicht des Mitgliedes. Bei Zahlungsverzügen ist der Trainer berechtigt, den Sportler vom Trainings-/ Wettkampfbetrieb zu sperren.
5. Familienmitgliedschaft
Eine Familienmitgliedschaft besteht ab drei oder mehr Personen. Die Personen müssen ein Verwandtschaftsverhältnis im ersten Grad haben (vermittelnde Geburt) und in einem Haushalt leben.
6. Beiträge
- Aufnahmegebühren ab dem 01.04.2021 (Einmalige Zahlung):
- Einzelmitgliedschaft: 40€
- Familienmitgliedschaft: 80€
- Jahresbeiträge ab dem 01.04.2021 (Wiederkehrende Zahlung):
- Einzelmitgliedschaft: 144€
- Familienmitgliedschaft: 360€
- Sonderbeiträge (Wiederkehrende Zahlung):
- Ruhende Mitgliedschaft: 12€
- Schwimmerische Grundausbildung (SGA): 120€
- Aqua-Fitness: 60€
- Gesundheitssport: 44€
(Umfasst: Pilates, Gymnastik, Body Total, Feldenkrais, Yoga, Zumba, Aerobic,
Entspannung, Qigong und weitere neue Gruppen) - Tanz: 34€
(Umfasst: Ballett und weitere neue Gruppen) - Ballsport: 24 €
(Umfasst: Volleyball, Hockey und weitere neue Gruppen)
- Abteilungsspartenbeiträge
- Turnabteilung: 24€
- Schwimmabteilung 24€
- Judoabteilung: 24€
- Die TTS Corona hat eine eigene Beitragsordnung
- TTS Corona (Wiederkehrende Zahlung):
- Aufnahmegebühr TTS 40€ (Einmalige Zahlung)
- Einzelmitgliedschaft 132€
- Familienmitgliedschaft 330€
- Monatsbeitrag TTS 5 – 6 Jahre 50€
- Monatsbeitrag TTS 7 – 99 Jahre 75€
7. Unterjährige Aufnahme im Verein
Bei einer unterjährigen Aufnahme im Verein wird der Jahresbeitrag anteilig anhand der verbleibenden Monate im Jahr berechnet. Die Aufnahmegebühren sind Einmalzahlungen und fallen immer im vollen Umfang an.
8. Kündigung und Austritt zur Mitte eines Jahres
Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich per E-Mail an die Geschäftsstelle oder an obige Postanschrift mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. sowie zum 31.12. des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung wird stets von der Geschäftsstelle schriftlich bestätigt. Beim Austritt zum 30.6 eines Jahres fällt nur die Hälfte des Jahresbeitrags an.