Beitragsordnung

(gültig ab 05.09.2023)

1. Grundlagen

Grundlage der Beitragsordnung ist die Satzung des VfL Zehlendorf e.V. in der Fassung vom 03.03.2023. Die Satzung ist durch jedes Mitglied auf der Internetseite oder in der Geschäftsstelle einsehbar. Der Mitgliedsbeitrag ist auf ein Kalenderjahr kalkuliert. Schulferien, gesetzliche Feiertage und Hallenschließzeiten sind in der Berechnung berücksichtigt und gehören nicht zum regulären Trainingsbetrieb.

2. Zahlungsverfahren

Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist Pflicht. Eingezogen werden die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag (einmalig).

Achtung: Das Konto des Mitgliedes / Erziehungsberechtigten muss die erforderliche Deckung aufweisen. Die entstehenden Bankgebühren bei fehlender Deckung des Kontos sind vom Mitglied zu tragen. Im Falle von unberechtigtem bzw. fehlerhaftem Einzug wird gebeten, sich mit der Geschäftsstelle zur Vermeidung von Bankgebühren wegen Widerspruchs in Verbindung zu setzen. Die Kontodaten werden aus Datenschutzgründen und zur Vermeidung von Datenmissbrauch nur in der Geschäftsstelle herausgegeben.

3. Zahlungstermin

Der Beitrag muss stets im Voraus bezahlt werden, damit über den Landessportbund Versicherungsschutz bei Unfällen und Haftpflichtansprüchen besteht. Der Lastschrifteinzug erfolgt beim Jahresbeitrag am 15.01. des laufenden Jahres. Ausnahmen bezüglich der Zahlungsmodalitäten sind in Absprache mit der Geschäftsstelle möglich.

4. Beitragsdisziplin

Die Beitragszahlung ist eine Bringpflicht des Mitgliedes. Bei Zahlungsverzügen ist der Trainer berechtigt, den Sportler vom Trainings-/ Wettkampfbetrieb zu sperren.

5. Familienmitgliedschaft

Eine Familienmitgliedschaft besteht ab drei oder mehr Personen. Die Personen müssen ein Verwandtschaftsverhältnis im ersten Grad haben (vermittelnde Geburt) und in einem Haushalt leben.

6. Turn-Talent-Schule-Corona

Die Turntalentschule Corona (TTS) erhebt ihre eigene Beitragsordnung. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der TTS ist eine Mitgliedschaft im VfL Zehlendorf mit dem jährlich anfallenden Sockelbeitrag.

7. Beiträge

7.1. Aufnahmegebühren

Die Aufnahmegebühren betragen:

  • Einzelmitgliedschaft: 40€
  • Familienmitgliedschaft: 80€

Die Aufnahmegebühren sind einmalige Gebühren und fallen bei einer Neumitgliedschaft im VfL Zehlendorf e.V. an.

7.2. Jahressockelbeiträge Einzelmitglieder

  • Einzelmitglied: 204€

7.3. Jahressockelbeiträge Einzelmitglieder der TTS – Corona

  • Einzelmitglied: 132€

7.4.Jahressockelbeiträge Familienmitgliedschaft

  • Familienmitgliedschaft: 480€

7.5. Abteilungsspartenbeiträge

  • Turnabteilung: 24€
  • Schwimmabteilung 24€
  • Judoabteilung: 24€
  • Die TTS Corona hat eine eigene Beitragsordnung

Spartenbeiträge sind Jahresbeiträge und fallen unabhängig von dem Mitgliedschaftsstatus (Einzel- oder Familienstatus) für jedes Mitglied an.
Der Spartenbeitrag wird erhoben, sobald ein Mitglied ein Trainingsangebot einer jeweiligen Abteilung wahrnimmt. Bei der Mehrfachnutzung von Trainingsangeboten verschiedener Sparten fallen dementsprechend mehrfach Spartenbeiträge an.
Passivmitglieder und ruhende Mitgliedschaften sind vom Spartenbeitrag befreit.

7.5.1. Abteilungsspartenbeiträge für Gruppen mit Sonderaufwand

  • Schwimmgrundausbildung (SGA): 120€
  • Aqua-Fitness: 60€
  • Gesundheitssport: 44€ (Umfasst: Pilates, Gymnastik, Body Total, Feldenkrais, Yoga, Zumba, Aerobic,
    Entspannung, Qigong und weitere neue Gruppen)
  • Tanz: 34€ (Umfasst: Ballett und weitere neue Gruppen)
  • Ballsport: 24€ (Umfasst: Volleyball, Hockey und weitere neue Gruppen)

Die Gruppen mit Sonderaufwand stellen für den VfL Zehlendorf eine größere finanzielle Belastung dar. Deshalb werden für die aufgelisteten Gruppen erhöhte Abteilungsspartenbeiträge genommen. Der erhöhte Abteilungsspartenbeitrag beinhaltet die allgemeinen 24€ Abteilungsspartenbeitrag.
Der erhöhte Spartenbeitrag wird erhoben, sobald ein Mitglied eines der aufgelisteten Trainingsangebote wahrnimmt. Bei der Mehrfachnutzung von Trainingsangeboten verschiedener Sparten fallen dementsprechend mehrfach Spartenbeiträge an.

8. Unterjährige Aufnahme im Verein

Bei einer unterjährigen Aufnahme im Verein wird der Sockel- und Abteilungsspartenbeitrag anteilig anhand der verbleibenden Monate im Jahr berechnet. Die Aufnahmegebühren sind Einmalzahlungen und fallen immer im vollen Umfang an.

9. Austritt zur Mitte eines Jahres

Beim Austritt zum 30.6. eines Jahres fällt die Hälfte des Jahressockelbeitrags an. Die Abteilungsspartenbeiträge werden nicht anteilig zurückgezahlt.