Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmen ab Samstag 27.11.2021 mit Auswirkungen auf den Sport

Liebe Mitglieder*innen,

 

Der Berliner Senat hat die 11. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen.

Die Entscheidung dazu erfolgte angesichts der Pandemieentwicklung und der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen bundesweit. Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt ab dem 27. November 2021 eine erweiterte 2G-Regelung. Die geltenden Regelungen haben dann vorerst bis zum 19. Dezember 2021 Gültigkeit.

Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (Indoor) zu beachten:

 

  • Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen ist künftig nur unter der 2Gplus-Bedingung zulässig. Das heißt: Nur für Geimpfte und Genesene mit der Zusatzbedingung, ein aktuelles, negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (nur PCR-Test zulässig, nicht älter als 48 Stunden).
  • Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.
  • Abseits der Sportausübung gilt in den Betriebsräumen, die nicht der Sportausübung dienen, wie insbesondere Umkleideräume einschl. der sanitären Anlagen, grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

Für Übungsleitende gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die erweiterte 2G-Regel fallen.

Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren.

 

Bitte haben Sie für die beschlossenen Maßnahmen Verständnis und bleiben Sie gesund.

 

Vorstand

VfL Zehlendorf

One Reply to “Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmen ab Samstag 27.11.2021 mit Auswirkungen auf den Sport”

  1. In den Übungsgruppen kann ein Corona-Testergebnis auch mit einem selbst durchgeführten Test nachgewiesen werden. Dazu muss auf einem Formular eine erwachsene Person das Testergebnis mit Unterschrift bestätigen.
    Dieses Formular habe ich in der Übungsgruppe bekommen, gescannt und zum PDF gemacht. Das kann man leicht verschicken und beliebig oft ausdrucken.
    Es wäre schön, wenn es auf der Webseite des Vereins zur Verfügung gestellt würde.

    Danke
    Christine Stephan

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